Zigarrelangsamrauchen - Regeln vom ORV (Oberfränkischer Rauchverband)

  1. Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre.
  2. Damen und Herren nehmen zu den gleichen Bedingungen am Wettkampf teil.
  3. Jeder Teilnehmer erhält zu Beginn des Wettkampfes eine Zigarre. Dabei handelt es sich für alle Teilnehmer um das gleiche Modell. Jeder Teilnehmer hat das Recht, die Zigarre vor Wettkampfbeginn zu überprüfen und im Falle von Unzulänglichkeiten beim Schiedsrichter umzutauschen.
  4. Jeder Teilnehmer erhält zwei Streichhölzer und eine Zündholzschachtel.
  5. Auf das Kommando des Oberschiedsrichters: "Feuer frei!" zünden alle Teilnehmer innerhalb von einer Minute Ihre Zigarren an. Ab dann heißt es Feuer aus und die Zigarre muss in Gang gesetzt sein. Den Teilnehmern stehen dafür die ausgehändigten zwei Streichhölzer sowie die Reibflächen der Zündholzschachteln zur Verfügung. Danach werden Streichhölzer und Schachteln durch die Schiedsrichter eingesammelt.
  6. Teilnehmern, deren Zigarre erlischt, haben dem Schiedsrichter laut Zeichen zu geben.
  7. Die Teilnehmer haben auf Verlangen des Schiedsrichters Rauch auszublasen. Sofern der Teilnehmer ( obwohl er zuvor nicht Zeichen gegeben hat ) hierzu nicht mehr imstande ist, wird er disqualifiziert.
  8. Es ist nicht zulässig, die Zigarre zu drücken ( mit den Fingern, am Aschenbecher, an Gläsern und Flaschen oder an sonstigen Gegenständen). Das Auskratzen der Glut, das Blasen auf die Glut oder sonstige Manipulationen um die Zigarre brennend zu halten.
  9. Die Zigarre ist über den Tisch zu halten, damit sie für die Schiedsrichter sichtbar ist. Die Zigarre darf nicht mit der Glut ( nur auf dem Rand) in den Aschenbecher abgelegt werden. Der Gebrauch einer Nadel (zum halten der Zigarre ) ist nur aus Sicherheitsgründen zulässig.
  10. Beim verlassen des Platzes (z.B. Toilettenbesuch ) ist der Schiedsrichter zu verständigen und die Zigarre muss im Aschenbecher abgelegt werden. Die Zigarre muss immer sichtbar sein.
  11. Sieger ist, wer die Zigarre am längsten geraucht hat und ohne in sonstiger Weise gegen die Regeln verstoßen hat.
  12. Mannschaften bestehen aus vier Teilnehmern, wobei zur Ermittlung der Siegerzeit die Zeiten zusammengerechnet werden.

 

Pfeifelangsamrauchen - Regeln vom VDP (Verband Deutscher Pfeifenraucher e.V.)

Mitglied im Comitè International des Pipe-Clubs (CIPC)

Allgemeine Bestimmungen für Deutsche-, und Regionale- Meisterschaften im Pfeifenlangsamrauchen, Juli 2005

 

Ziel des Wettbewerbs ist, eine Pfeife mit vorgeschriebener Menge Tabak so lange wie möglich weiterzurauchen.

 

  1. Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre.
  2. Der veranstaltende Verein kann die Zahl der Teilnehmer pro Klub begrenzen; (diese Begrenzung muss jeweils bei Annahme des Organisationsauftrags vom verantwortlichen Verein bekannt gegeben werden).
  3. Die Wettbewerbsteilnehmer benutzen ausschließlich den durch den Veranstalter gelieferten Tabak.
  4. Die Tabakmenge beträgt 3 (drei) Gramm.
  5. Die Organisation händigt allen Teilnehmern zu Beginn des Wettbewerbs die zu benützende Pfeife aus.
  6. Die Pfeifen sind aus Bruyère, von klassischer Form und fassen 3 Gramm Tabak. Die Pfeifen werden vom veranstaltenden Pfeifenklub geliefert.
  7. Die Teilnehmer können zu Beginn der Veranstaltung ihre jeweilige Pfeife in Anwesenheit eines Schiedsrichters prüfen und den Austausch beantragen, sofern schlechtes Funktionieren festgestellt wird.
  8. Das Preisrichterkollegium hat uneingeschränkte Vollmacht und setzt sich zusammen aus:
    a) Vorstand des veranstaltenden Vereines
    b) Mitglieder des veranstaltenden Vereines
  9. Die Teilnehmer dürfen ausschließlich einen von den Veranstaltern zur Verfügung gestellten Tabakdrücker aus Holz, mit einem Durchmesser von 12-15 mm und eine Länge von 10 cm benützen, jedes andere Instrument ist unzulässig.
  10. Auf Zeichen des Oberschiedsrichters übergeben die Schiedsrichter jedem Teilnehmer eine Pfeife, die von diesem geprüft und vor sich hingelegt wird. Fehlerhafte Pfeifen werden ausgewechselt.
  11. Auf Zeichen des Oberschiedsrichters legen die Schiedsrichter vor jeden Teilnehmer einen Tabakdrücker und einen kleinen Beutel mit 3 gr. Tabak. Letzterer darf vom Teilnehmer nicht vor dem Startzeichen berührt werden.
  12. Nach der letzten Kontrolle durch die Schiedsrichter darf ausschließlich folgendes vor jedemTeilnehmer liegen:
    a) die Pfeife;
    b) der Tabaksbeutel;
    c) der hölzerne Tabakdrücker;
    d) zwei Streichhölzer;
    e) ein Blatt Papier.
    Jede weitere Pfeife oder jedes weitere Instrument ist unzulässig.
  13. Auf Zeichen des Oberschiedsrichters öffnet der Teilnehmer den Tabaksbeutel; für das Füllen der Pfeife stehen fünf Minuten zur Verfügung.
  14. Die Teilnehmer können den Tabak im Ganzen oder zerbröselt in den Pfeifenkopf füllen.
  15. Die Teilnehmer dürfen den Tabak in keiner Weise befeuchten.
  16. Den Teilnehmern ist untersagt, Fremdkörper irgendwelcher Art in die Pfeife zu stecken. Filter sind ausdrücklich erlaubt.
  17. Nach den vorgeschriebenen 5 Minuten wird der evtl. übrige Tabak von den Schiedsrichtern eingesammelt.
  18. Auf Zeichen des Oberschiedsrichters zünden alle Teilnehmer gleichzeitig ihre Pfeifen an und das Abstoppen der Zeit beginnt.
  19. Den Teilnehmern steht eine Minute zur Verfügung, um die Pfeife mit einem oder zwei Streichhölzern anzuzünden. Abgebrochene oder unbrauchbare Streichhölzer werden so schnell als möglich von den Schiedsrichtern ersetzt. Abgebrannte oder nicht benutzte Streichhölzer sind unmittelbar nach der Anzündzeit vom Schiedsrichter einzusammeln.
  20. Wettbewerbsteilnehmer, deren Pfeife verlöscht, müssen laut Zeichen geben. Der Schiedsrichter trägt die Zeit ein.
  21. Falls ein Schiedsrichter Zweifel hegt, ob die Pfeife eines Teilnehmers noch brennt, kann er von ihm verlangen, dass er den Rauch ausbläst. Stellt er dabei fest, dass der Teilnehmer dazu nicht imstande ist und Art. 20 umgangen hat, wird dem Teilnehmer die Pfeife entzogen und das Preisgericht aufgefordert, ihn wegen Regelwidrigkeit zu disqualifizieren.
  22. Ausgeschiedene Teilnehmersetzten sich nicht auf ihren Wettbewerbsplatz zurück, sondern nehmen in einem eigens dafür vorgesehenen Sektor Platz.
  23. Bewerber deren Pfeifen angebrannt sind, werden disqualifiziert. Der Schiedsrichter ist dafür zuständig festzustellen, ob die Pfeifen Brandstellen aufweisen oder nicht.
  24. Die Teilnehmer können die Asche aus der Pfeife entfernen, nicht aber den Tabak der dabei heraus gefallen ist, wieder in den Pfeifenkopf zurückgeben.
  25. Erst 10 Minuten nach Beginn des Wettbewerbes, können sich die Teilnehmer Getränke bringen lassen.
  26. 1. Nicht erlaubt ist, das Pusten in das Mundstück, sowie auf die Glut im Pfeifenkopf
    2. Nicht erlaubt ist, die Pfeife in irgendeiner Weise oder mit irgendwelchen Hilfsmittel durchzurütteln oder daran zu klopfen
    3. Der Gebrauch des Tabakdrückers ist nur erlaubt, solange der Teilnehmer die Pfeife im Mund hat.
  27. Der Verband VDP legt die Einschreibquote fest, die von den einzelnen Teilnehmern bei Anmeldung eingezahlt wird. Die Teilnehmer müssen sich zu dem von Veranstalter festgelegten Termin anmelden.
  28. Der Veranstalter ist gehalten, Einschreibungen oder Vertretungen bis zum letzten Aufruf anzunehmen und erst danach abzulehnen.
  29. Jeder Teilnehmer trägt außer den Einschreibekosten auch die Kosten der Pfeife, sofern dieselbe nicht bereits einberechnet ist.
  30. Für die Aufstellung der Rangliste ist der Oberschiedsrichter zuständig, wobei sein Urteil unanfechtbar bleibt.
  31. Individuelle Rangliste: Sieger ist, wer am längsten geraucht hat, ohne die Pfeife angebrannt oder gegen die Vorschriften verstoßen zu haben.
  32. Der Sieger erwirbt das Recht, mit dem im Wettbewerb ausgesetzten Titel ausgezeichnet zu werden (Deutscher- oder Regionaler Meister) je nach Wettbewerb. Auch die Siegerin unter den Damen hat Anrecht auf den ausgesetzten Titel.
  33. Damen nehmen am Wettbewerb zu denselben Bedingungen wie die Herren teil. Den Veranstaltern steht zu, besondere Preise für Damen auszusetzen; wobei letztere jedoch weiterhin Anrecht auf ihren laut allgemeiner Rangliste erworbenen Preis haben.
  34. Rangliste: jede Mannschaft setzt sich aus mindestens 3 und höchstens 4 Rauchern zusammen. Die Rangliste wird aufgestellt durch Summieren der drei besten Zeiten innerhalb einer Mannschaft.
  35. Eine Herrenmannschaft besteht aus:
    1.) 4 Herren, die ersten 3 werden gewertet
    2.) 3 Herren + 1 Dame, die ersten 3 werden gewertet
    3.) 3 Herren, alle 3 werden gewertet
    4.) 2 Herren + 1 Dame, alle 3 werden gewertet
    5.) 2 Herren + 2 Damen, die ersten 3 werden gewertet
    Eine Damenmannschaft besteht aus:
    1.) 4 Damen, die ersten 3 werden gewertet
    2.) 3 Damen + 1 Herr, die ersten 3 werden gewertet
    3.) 3 Damen, alle 3 werden gewertet
    4.) 2 Damen + 1 Herr, alle 3 werden gewertet