Satzung des am 8.1.1967 gegründeten Pfeifenclubs Ebing

  1. Alle Gründungsmitglieder werden von dieser Satzung unterrrichtet, sowie auch alle Neuzugänge, die mit ihrer eigenständigen Unterschrift die Bräuche beachten und bestätigen, ein ehrenhaftes Mitglied des Clubs zu sein.
  2. Der Jahresbeitrag beträgt für Männer 8 Euro und für Frauen 5 Euro. (Beschluss vom 4.1.2002)
  3. Die Vorstandschaft muss alle 2 Jahre neu gewählt werden, dies gilt auch für Kassier und Schriftführer. Einfache Mehrheit entscheidet.
  4. Wer bei Neuwahlen nicht anwesend ist, hat kein Recht gewählt zu werden.
  5. Änderungen in den Satzungen sind nur durch eine Abstimmung von 2/3 Mehrheit bei der Generalversammlung möglich. Der Grundsatz muss jedoch erhalten werden.
  6. Der Raucherkönig wird alljährlich durch Zigarrenrauchen ermittelt und trägt mit Stolz die Königskette. Der Raucherkönig verpflichtet sich dadurch eine Plakette anzuhängen, wodurch die Kette mit Jahren und zunehmendem Reichtum ein Prunkstück wird.
  7. Alte Bräuche, die der Club wieder in Erinnerung bringen will und ausgeführt werden sind Sachen freiwilliger Betätigung.
  8. Wer ausgeschlossen ist oder selbst ausscheidet, hat kein Anrecht auf seine eingesetzten Leistungen.
  9. Wird der Verein (Club) aufgelöst, werden alle Bestände einem guten Zweck innerhalb der Gemeinde Ebing zur Verfügung gestellt.